Das Landgericht Chemnitz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Sachsen, Deutschland. Es ist eines von insgesamt 23 Landgerichten in Deutschland.
Das Landgericht Chemnitz hat seinen Sitz in der Stadt Chemnitz und ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Chemnitz, der den Städten Chemnitz, Zwickau und Plauen sowie den Landkreisen Chemnitzer Land, Zwickau und Vogtlandkreis umfasst.
Das Landgericht Chemnitz ist als Gericht der zweiten Instanz tätig. Es entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte in Zivil- und Strafsachen sowie über Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte.
Des Weiteren ist das Landgericht Chemnitz auch als Gericht erster Instanz zuständig für Schwurgerichtsverfahren, Wirtschaftsstrafsachen und andere spezielle Verfahren.
Das Landgericht Chemnitz gliedert sich in verschiedene Kammern, darunter Zivilkammern, Strafkammern und Wirtschaftsstrafkammern. Jede Kammer besteht aus einem Vorsitzenden Richter, zwei weiteren Richtern und ggf. Schöffen.
Zudem verfügt das Landgericht Chemnitz über eine Staatsanwaltschaft, die strafrechtliche Ermittlungen durchführt und Anklagen vor Gericht vertritt.
Das Landgericht Chemnitz ist Teil des sogenannten Oberlandesgerichtsbezirks Dresden und untersteht dem Sächsischen Oberlandesgericht als nächsthöhere Instanz.
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